
Unfallschaden? Ich setze Ihre Ansprüche durch.
Verkehrsrecht in Wals-Siezenheim – Schmerzengeld, Schadenersatz und Verteidigung bei Verkehrsstrafsachen. Kompetent und konsequent.
Ein Verkehrsunfall auf der A1 oder im dichten Verkehr von Wals-Siezenheim ist immer ein Schock. Doch nach der ersten Absicherung der Unfallstelle beginnt die rechtliche Weichenstellung. Wussten Sie, dass Versicherungen oft versuchen, Geschädigte mit schnellen Pauschalangeboten abzufinden? Angebote, die in vielen Fällen weit unter dem liegen, was Ihnen tatsächlich zusteht?
Als Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht sorge ich dafür, dass Sie nicht nur einen Bruchteil Ihres Schadens ersetzt bekommen. Ich prüfe Ihre Ansprüche detailliert und setze diese konsequent durch – oft, ohne dass für Sie Kosten entstehen, wenn eine Rechtsschutzversicherung vorliegt.
Meine Leistungen im Verkehrsrecht
Schadenersatz und Schmerzengeld
- Bemessung und Durchsetzung Ihres Schmerzengeldanspruchs
- Fahrzeugschaden: Totalschaden, Reparaturkosten, Wertminderung, Mietwagen
- Verdienstentgang bei unfallbedingtem Arbeitsausfall
- Heilungskosten: Arztbesuche, Therapien, Medikamente, Hilfsmittel
- Haushaltshilfe & Pflegekosten bei eingeschränkter Beweglichkeit
Vertretung gegenüber Versicherungen
- Vollständige Schadensdokumentation und -berechnung
- Professionelle Verhandlung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung
- Durchsetzung Ihrer Ansprüche – wenn nötig, auch vor Gericht
- Prüfung und Bewertung von Vergleichsangeboten
Verteidigung in Verwaltungsstrafsachen
- Führerscheinentzug: Prüfung, Berufung, Verkürzung der Entziehungsdauer
- Schwere Verkehrsübertretungen: Geschwindigkeit, Alkohol, Rotlicht
- Einspruch gegen Strafverfügungen und Mandatsbescheide
Unfall als Fußgänger oder Radfahrer
- Berücksichtigung aller Besonderheiten: Helmpflicht, Mitverschulden
- Spezielle Expertise bei ungeschützten Verkehrsteilnehmern
Kosten und Rechtsschutzversicherung
Mit Rechtsschutzversicherung
Ihre Versicherung übernimmt in der Regel die gesamten Anwalts- und Verfahrenskosten. Ich kläre die Deckungszusage direkt mit Ihrer Versicherung.
Ohne Rechtsschutzversicherung
Auch dann lohnt sich die anwaltliche Vertretung. Im Erstgespräch gebe ich Ihnen eine ehrliche Einschätzung.
Wichtig: In Österreich verjähren Schadenersatzansprüche aus Verkehrsunfällen grundsätzlich nach drei Jahren. Handeln Sie daher rechtzeitig.
Unfallschaden? Handeln Sie jetzt.
Je früher Sie mich kontaktieren, desto besser kann ich Ihre Ansprüche sichern und durchsetzen.